Das verwendete Holz darf nicht aus gefährdeten Holzarten bestehen und muss zu mindestens 70 % (Volumen oder Masse) bei Massivholz und zu mindestens 50 % (Volumen oder Masse) für Holzwerkstoffe aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Human- oder umwelttoxikologisch gefährliche Stoffe und Gemische dürfen nicht, oder nur mit Einschränkungen verwendet werden.
Grenzwertvorgaben für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd zur Wahrung der Innenraumluftqualität.
Das Unternehmen muss den Einsatz von Ökobilanzbewertungen (LCA) fördern, um über Produktkonzeption und Entwicklung zu informieren und die Auswahl der Materialien zu optimieren.
Es gelten Anforderungen an Arbeitsschutz sowie Arbeits- und Menschenrechte entlang der Lieferkette.