Nachhaltige Beschaffung
Bei der nachhaltigen Beschaffung werden ökologische und soziale Kriterien bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen. Sie ist Grundbestandteil von behördlichen und kommunalen Nachhaltigkeitskonzepten und trägt maßgeblich zum Erreichen von Klimaschutzzielen bei.
Die drei Dimensionen der nachhaltigen Beschaffung
Der Begriff Nachhaltigkeit beinhaltet drei Dimensionen: soziale Verantwortung, ökologisches Gleichgewicht, und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Diese drei Säulen lassen sich auf die Beschaffung von Sachgütern und (Dienst-)Leistungen übertragen. Das Hauptaugenmerk der Informationsangebote der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe liegt dabei auf Umweltaspekten und den Möglichkeiten der Beschaffung von Produkten aus erneuerbaren pflanzlichen Materialien - im Sinne einer zukünftigen Bioökonomie.
Umweltaspekte
- Einsparung begrenzter fossiler Rohstoffe
- Reduzierung von CO2-Emissionen
- Kaskadennutzung hält CO2 gebunden
- Anerkannte Umwelt-/Gütezeichen weisen Nachhaltigkeit nach
- Sortenreine Qualität und Entsorgung
- Schadstoffreduzierung
Soziale Aspekte:
- Arbeitsplätze durch Wachstumsmärkte
- Regionale Wertschöpfung
- Perspektiven für den ländlichen Raum
- Transparente Lieferwege – fairer Handel
- Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls
Wirtschaftliche Aspekte:
- Versorgungssicherheit
- Wettbewerbsfähigkeit und Imagegewinn
- Einspareffekte durch strategischen Einkauf
- Wirtschaftlichkeit durch ganzheitliche Betrachtung
- Reduzierung volkswirtschaftlicher Gesamtkosten
Umweltaspekte im öffentlichen Vergabeverfahren |
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Grundsätzlich ist die Einbeziehung von Umweltaspekten in verschiedenen Stufen der öffentlichen Auftragsvergabe zulässig.
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Paradigmenwechsel im Beschaffungswesen
Die Bundesregierung hat 2021 mit dem „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Klima“ weitreichende verbindliche Standards für eine zukünftige Klimaneutralität von Bundesbehörden beschlossen. Schon bis 2030 sollen diese CO2-neutral aufgestellt sein. Der Bereich nachhaltige Beschaffung erhält dabei eine ganz zentrale Bedeutung. Die Zeiten von weichen Kann-Bestimmungen in Bezug auf Umweltaspekte beim Erwerb von Produkten oder der Vergabe von Dienstleistungen scheinen endgültig passé. Bevorzugungspflicht löst Prüfpflicht ab.
Wirtschaftlichkeit wird neu berechnet, z.B. durch die Einbeziehung von Lebenszykluskosten, CO2-Schattenpreisen, Gütezeichen oder dem Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Der Gesetzgeber flankiert diesen Wechsel mit einem Reigen an Gesetzesänderungen, die sich mittelbar auf die Beschaffung auswirken: Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klimaschutzgesetz, Taxonomie-Verordnung, Lieferketten(sorgfaltspflichten)gesetz, um nur einige zu nennen.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Die Neuberechnung von Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit wird zentrales Motiv der Bundesbeschaffung, Artikel in: B.A.U.M. Insights 1/2022 in: Forum Nachhaltig Wirtschaften zum Artikel
- Chancen für grüne Vergabekonzepte - nachhaltige Beschaffung nach Corona zum Beitrag