Einsatzstoffe mit Gefährlichkeitsmerkmalen werden minimiert.
Einhaltung von Anforderungen für Schadstoffgehalte und den gesetzlichen Regelungen zum europäischen und deutschen Chemikalienrecht, sowie zur Biozid-Verordnung.
Ausschluss u.a. von besorgniserregenden Stoffen.
Nur der Einsatz bestimmter Vulkanisationshilfsstoffe in der Latexproduktion ist zulässig: