Der in Form eines Ökostromprodukts bereitgestellte Strom muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden.
Unter Erneuerbaren Energien versteht der Anbieter ausschließlich jene Energieträger und Technologien, die in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung als erneuerbar definiert werden. Für Ökostromprodukte, die in Deutschland angeboten werden, ist das EEG die entsprechende Grundlage.
Aufschläge des Ökostromprodukts kommen der Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere dem Neubau von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie, zugute.