Tropenhölzer dürfen nur verwendet werden, wenn sie aus nachweislich nachhaltiger Fortwirtschaft stammen.
Der Anteil an nachwachsenden bzw. mineralischen Rohstoffen beträgt für Fensterrahmen, Türen und Trennwände mindestens 50 %.
Einsatzstoffe mit Gefährlichkeitsmerkmalen werden minimiert.
Einhaltung von Anforderungen für Schadstoffgehalte und den gesetzlichen Regelungen zum europäischen und deutschen Chemikalienrecht, sowie zur Biozid-Verordnung.