Bestimmte als besonders besorgniserregend identifizierte oder in bestimmten Gefahrenklassen und -kategorien eingestufte Stoffe dürfen nicht als konstitutionelle Bestandteile im Produkt enthalten sein.
Kompletter Ausschluss von halogenierten organischen Verbindungen und Weichmachern aus der Klasse der Phthalate.
Verwendete Textilien aus Naturfasern müssen die Anforderungen an Pestizide des OEKO-TEX-Standards 100 Produktklasse II oder die Anforderungen der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichböden e.V. (GUT) einhalten.
Kompletter Ausschluss von mikrobistatischen, mikrobiziden und fungiziden Ausrüstungen.
Grenzwertvorgaben für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) zur Wahrung der Innenraumluftqualität.